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-- | Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1. Allgemeines Für alle Serviceaufträge gelten die nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir uns im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf beziehen. Änderungen oder Ergänzungen der Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Service-Leistungen unterstehen dem Recht der entgeltlichen Geschäftsbesorgung(§675 BGB). Leistungen unserer Monteure und Montagefirmen, die zur Behebung eines nicht sofort erkennbaren Fehlers an einer Waage bzw. einem Wägesystem in Anspruch genommen werden, sind Dienstleistungen und als solche zu vergüten (§611, 612 BGB). |
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2. Angebot und Auftrag Die den Angeboten beigefügten Unterlagen dienen nur zur Information des Bestellers, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Ein Servicevertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber mündlich, fernmündlich oder schriftlich WST - Waagen + SteuerungsTechnik, Seif Jürgen (im folgenden als Auftragnehmer bezeichnet) den Auftrag zur Arbeitsausführung gegeben hat. |
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3. Arbeitsausführung Es steht uns frei, die Arbeiten durch unsere Monteure oder durch von uns beauftragte Fremdfirmen ausführen zu lassen. Teilleistungen von unserer Seite sind zulässig. Besondere Kundendienstleistungen werden nur unter Berücksichtigung von Pkt. 4 und mit schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer durchgeführt. |
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4. Bauseitige Leistungen - vom Auftraggeber sind:
a) Die Vorarbeiten zur Montage oder einer in Auftrag gegebenen Arbeit
sachgemäß fertig zustellen. |
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5. Montagehindernisse Verzögert sich die Aufstellung oder die Inbetriebnahme einer Waage bzw. die Arbeiten an einer Waage durch Ursachen, die der Besteller zu Vertreten hat, insbesondere durch Verletzen einer Pflicht in Pkt.4 dieser Montagebedingungen, so hat der Besteller die dadurch entstehenden Mehrkosten, Wartezeit, Auslösung usw. und evtl. zusätzliche Fahrkosten zu tragen. |
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6. Haftung
Für Mängel der Montage, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften rechnet, haftet der Auftragnehmer wie folgt: |
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7. Montage- und Aufwandsentschädigung
Alle Inbetriebnahmen, Reparaturen, Montagearbeiten und die damit
zusammenhängenden Leistungen werden, soweit nicht schriftlich anders
vereinbart ist, nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Soweit eine
Reparaturarbeit deshalb abgebrochen wird, weil innerhalb einer
angemessenen Zeitdauer der Fehler nicht zu ermitteln ist, ist die bis
zu diesem Zeitpunkt erbrachte Dienstleistung als Arbeitszeit zu
vergüten. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass die Reparatur
nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durchzuführen ist oder der
Auftraggeber die Fortsetzung der Arbeiten nicht wünscht. |
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8. Zahlung Die Bezahlung unserer Reparatur- und Montagerechnungen, inkl. eventuell verwendete Ersatzteile, hat sofort zu erfolgen. Abzüge von Rabatt und Skonto sind auf der Rechnung vermerkt. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft. Bei Reparatur- und Montagearbeiten über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu erstellen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. |
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9. Gültigkeit dieser Vereinbarung Sind einzelne Bestimmungen des Montagevertrages oder dieser Bedingungen durch Sondervereinbarungen oder aus sonstigen Gründen nicht anzuwenden, so bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam. |
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10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Memmingen. Für alle
Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese
Bedingungen verstehen sich grundsätzlich im Zusammenhang mit den
nachfolgend angegebenen Serviceverrechnungssätzen und Bedingungen für
Mietwaagen. |
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Bedingungen für Mietwaagen |
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1. Miettage - 3 Tage Mindestmietdauer Die Mietberechnung erfolgt nach Kalendertagen - nicht nach Arbeitstagen - ohne Rücksicht auf die tatsächliche Benutzung oder Anzahl der Betriebsstunden. Die Mietberechnung beginnt mit dem Tag der Auslieferung ab unserem Lager und endet mit dem Tag der Rücklieferung an unser Lager. |
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2. Zahlungsbedingungen Die Berechnung des Mietpreises erfolgt nach Rücklieferung oder Abholung. Die Mietzahlung ist fällig sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zzgl. der zur Zeit gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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3. Transportkosten Die Kosten für die Anlieferung der Mietwaagen und Zubehör von unserem Lager bis zum Einsatzort und die Rücklieferung an unser Lager gehen zu Lasten des Mieters. Der Auftragnehmer bleibt frei in der Wahl des Transportunternehmens. |
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4. Einsatzort Der Mieter ist verpflichtet, Änderungen des Einsatzortes des Mietgegenstandes dem Vermieter mitzuteilen. Insbesondere darf der Mietgegenstand nicht an Dritte weitergegeben oder weitervermietet werden. |
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5. Haftung Die ausgelieferten Geräte sind in einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand. Pflege und Austausch von Teilen aufgrund normaler Abnutzung sind im Mietpreis enthalten. Schäden und Verschleiß aufgrund anormaler, schwerer Betriebsbedingungen an den Mietgeräten (z.B. Schäden durch Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Betriebsanleitung) gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat die Mietgeräte sorgfältig zu behandeln. Die Gefahr des zufälligen Verlustes, Diebstahls, der Beschädigung und des vorzeitigen Verschleißes der Mietgeräte - aus welchem Grund auch immer - trägt der Mieter. Der Mieter darf die Geräte nur durch Mitarbeiter des Vermieters öffnen oder reparieren lassen. Alle durch Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. |
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6. Rückgabe Die Rückgabe der Mietgeräte hat in gutem Zustand, nach vorhergehender, gründlicher Reinigung zu erfolgen. Sollte der Mieter Geräte und Zubehör nicht gereinigt zurückgeben, stellen wir die Kosten für die Reinigung in Rechnung. Bei der Rücknahme der Geräte erfolgt eine Sicht- und Funktionsprüfung. Die Prüfkosten gehen zu Lasten des Mieters. |
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7. Service
Wenn gewünscht oder erforderlich, kann eine Einweisung oder
Inbetriebnahme durch geschultes Personal vor Ort erfolgen. Bei Bedarf
kann ein Mitarbeiter für technische Fragen während des Mietzeitraumes
bereitgestellt werden. |